VORSORGE FÜR DEN JÜNGEREN MANN

Die gesetzliche Krankenkasse bietet für den Mann erst ab dem 45. Lebens-jahr die Möglichkeit zu einer jährlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchung. Eine Früherkennung von Hodenerkrankungen des jüngeren Mannes zwischen dem 20. und 45. Lebensjahr ist nicht vorgesehen, obwohl der Häufigkeitsgipfel gerade in diesem Altersbereich liegt.

Wir empfehlen neben einer körperlichen Untersuchung der Hoden eine Ultraschalluntersuchung des Genitalbereichs und die Bestimmung typischer Blutwerte.

Mit diesen Untersuchungen lässt sich die Früherkennungsrate von bösartigen Veränderungen des männlichen Genitale steigern.